Deutsche Staatsangehörigkeit

“Die Menschen werden nicht als Staatsbürger geboren, sondern erst dazu gemacht.”

Baruch de Spinoza, niederländischer Philosoph, *24.11.1632, † 21.02.1677

Fragen und Antworten zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht

 

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„Habe ich meinen deutschen Pass verloren?“ >

 

„Meine Großeltern waren deutsch, haben aber im Krieg die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Kann ich den deutschen Pass beantragen?“ >

 

„Kann ich den deutschen Pass bekommen?“ >

 

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist komplex. Daher möchten wir Ihnen einige Grundsätze zu diesem Thema erläutern. Die Informationen wenden sich insbesondere an Personen, die außerhalb Deutschlands geboren wurden und wissen möchten, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Geburt erworben haben, oder auf Antrag bzw. sogar durch einfache Erklärung erwerben können.

Wir begleiten Mandanten im Erwerbsverfahren durch Erklärung gemäß § 5 StAG und in Wiedereinbürgerungsverfahren im Rahmen der Wiedergutmachung gemäß Artikel 116 Abs. 2 Grundgesetz und § 15 StAG. Nach Art. 116 Abs. 2 GG können ehemalige Deutsche sich wieder auf ihre frühere Staatsangehörigkeit berufen, wenn ihnen während der Zeit des NS-Regimes die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde. Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2021 und die Einführung von § 15 StAG wurde der Personenkreis für Einbürgerungen aus Gründen der Wiedergutmachung erheblich erweitert. Beide Vorschriften gelten auch für deren Nachkommen bis hin zur vierten oder sogar fünften Generation. Wir vertreten individuelle Antragssteller oder Familien weltweit.

Wenn Sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, weil Sie ohne Beibehaltungsgenehmigung die U.S./ kanadische/neuseeländische Staatsangehörigkeit angenommen haben, gehen Sie bitte auf unsere www.beibehaltungsgenehmigung.com Webseite.

Die Informationen auf dieser Webseite dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen auch keine individuelle Rechtsberatung. Informationen über Beibehaltungsgenehmigungen oder die Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher, die ihre Staatsbürgerschaft aufgrund einer fehlenden Beibehaltungsgenehmigung verloren haben, finden Sie hier.

 

ELLEN VON GEYSO, P.A.

Ellen von Geyso, J.D., LL.M.
Attorney at law - Rechtsanwältin
Zugelassen in Florida und Deutschland

1395 Brickell Ave., Suite 900
Miami, Florida 33131, USA

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Fax +1 (305) 200-8801
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