Bin ich Deutsch?
„Die Menschen werden nicht als Staatsbürger geboren, sondern erst dazu gemacht.“
– Baruch de Spinoza, niederländischer Philosoph
*24.11.1632, † 21.02.1677
„Die Menschen werden nicht als Staatsbürger geboren, sondern erst dazu gemacht.“
– Baruch Spinoza, niederländischer Philosoph
*24.11.1632, † 21.02.1677
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist komplex.
Daher möchten wir Ihnen einige Grundsätze zu diesem Thema erläutern. Die Informationen wenden sich insbesondere an Personen, die außerhalb Deutschlands geboren wurden und wissen möchten, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Geburt erworben haben, oder auf Antrag bzw. sogar durch einfache Erklärung erwerben können.
Wir begleiten Mandanten im Erwerbsverfahren durch Erklärung gemäß § 5 StAG und in Wiedereinbürgerungsverfahren im Rahmen der Wiedergutmachung gemäß Artikel 116 Abs. 2 Grundgesetz und § 15 StAG. Nach Art. 116 Abs. 2 GG können ehemalige Deutsche sich wieder auf ihre frühere Staatsangehörigkeit berufen, wenn ihnen während der Zeit des NS-Regimes die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde. Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2021 und die Einführung von § 15 StAG wurde der Personenkreis für Einbürgerungen aus Gründen der Wiedergutmachung erheblich erweitert. Beide Vorschriften gelten auch für deren Nachkommen bis hin zur vierten oder sogar fünften Generation. Wir vertreten individuelle Antragssteller oder Familien weltweit.
Wenn Sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, weil Sie ohne Beibehaltungsgenehmigung die U.S./ kanadische/neuseeländische Staatsangehörigkeit angenommen haben, gehen Sie bitte auf unsere www.vongeyso.com Webseite.
ELLEN VON GEYSO, P.A.
Attorney at law - Rechtsanwältin
Admitted in Florida and Germany
1395 Brickell Ave., Suite 900
Miami, Florida 33131, USA
Phone: +1 (305) 967-9003
Fax: +1 (305) 200-8801
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