FRAGEN UND ANTWORTEN: ERWERB

FAQ: WIE WIRD MAN DEUTSCHER?

Im Folgenden sind die am häufigsten vorkommenden Fallkonstellationen aus unserer Praxis dargestellt. Hier geht es vorwiegend um den automatischen Erwerb kraft Gesetzes. Vereinzelnd besteht aber auch die Möglichkeit eine Einbürgerung auf Antrag zu erwerben.

1. Meine Eltern waren verheiratet als ich geboren wurde, wie erwerbe ich die deutsche Staatsbürgerschaft?

  • Eheliche Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1914 und dem 31. Dezember 1963 geboren sind, konnten die deutsche Staatsbürgerschaft nur durch einen deutschen Vater erwerben.
  • Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die zwischen dem 1. Januar 1964 und 31.12.1974 geborgen worden sind, wurden nur kraft Geburt deutsch, wenn sie ansonsten staatenlos geworden wären.
    Update August 2021: Diese geschlechtsdiskriminierende Vorschrift wurde durch eine am 20.08.2021 veröffentlichte Gesetzesänderung abgeschafft. Es besteht nun die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft durch Erklärung, wenn Sie nach dem 23.05.1949 geboren sind und die anderen Voraussetzungen erfüllen. Beachten Sie unsere FAQ auf unserer Seite mit weiteren Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Erklärung gemäß § 5 StAG.
  • Seit 1975 erwerben ehelich geborenen Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren worden sind, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Elternteile deutsch war.
  • Für ehelicher Kinder mit einer deutschen Mutter (und einem ausländischen Vater), die zwischen dem 1. April 1953 und dem 31. Dezember 1974 geboren worden sind: hier bestand ab dem 1. Januar 1975 die Möglichkeit eine Erklärung abzugeben, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollten. Am 31. Dezember 1977 ist diese Erklärungsfrist abgelaufen. Ist die Erklärung also nicht erfolgt, ist das Kind nicht durch Geburt deutsch geworden (kann aber eventuell eingebürgert werden s.u.).
    Update August 2021: Diese geschlechtsdiskriminierende Vorschrift wurde durch eine am 20.08.2021 veröffentlichte Gesetzesänderung abgeschafft. Es besteht nun die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft durch Erklärung, wenn Sie nach dem 23.05.1949 geboren sind und die anderen Voraussetzungen erfüllen. Beachten Sie unsere FAQ auf unserer Seite zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Erklärung gemäß § 5 StAG.
  • Die obigen Ansetzte führen zu teils unfairen Resultaten. Seit dem 20.08.2021 können nun Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949 geboren wurden, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 StAG erwerben. Schauen Sie auf unsere FAQs die weitere Informationen zu diesem Einbürgerungsverfahren enthalten. Falls Sie nicht unter das neue Recht fallen, weil Sie beispielsweise vor dem 23. Mai 1949 geboren sind, können Sie nach § 14 StAG trotzdem die Einbürgerung beantragen, wenn Sie nicht automatisch durch Geburt Deutscher geworden sind. § 14 StAG, der sich zuvor mit geschlechtsdiskriminierenden Gesetzen befasste, kann nun als „auffangende“ Ermessenseinbürgerung angesehen werden und ist immer noch in Kraft. Ihr praktischer Nutzen ist begrenzt.

2. Wie erwirbt man die deutsche Staatsbürgerschaft durch nichteheliche Geburt?

  • Ein nichtehelich geborenes Kind einer deutschen Mutter erhielt die deutsche Staatsbürgerschaft seit dem 1. Januar 1914 durch die Mutter.
  • Nichteheliche Kinder eines deutschen Vaters erwerben die deutsche Staatsbürgerschaft kraft Geburt erst seit dem 1. Juli 1993. Und dass nur, wenn unter anderem eine gültige Vaterschaftserklärung vor dem 23. Lebensjahr des Kindes erfolgt ist. Aber, für diesen Personenkreis und deren Abkömmling besteht unter Umständen die Möglichkeit sich auf Antrag § 5 StAG einbürgern zu lassen oder gemäß § 14 StAG.

3. Erwerben Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie im Ausland geboren worden sind, und deren deutsche Eltern selbst nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurden?

Nein, in dem Fall und wenn zudem der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt, erwirbt das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit; es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Das kann nur abgewandt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird.

4. Wie erwirbt man die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man adoptiert wird?

Kinder, die durch einen deutschen Elternteil adoptiert wurden, können seit dem 1. Januar 1977 die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1959 und dem 31. Dezember 1976 adoptiert worden sind, erwarben die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn bis zum 31.12.1979 eine Erklärung abgegeben worden ist.

5. Ich bin als Kind in Deutschland geboren worden und meine Eltern waren zu dem Zeitpunkt Ausländer. Bin ich deutsch?

Seit dem 1. Januar 2000 wurde das Thema heiß diskutiert und mit dem sog. Optionsmodell geregelt. Generell gilt, dass seit dem Jahr Kinder von Ausländern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die sogenannte Optionspflicht besagt, dass diese Kinder sich dann aber grundsätzlich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden müssen. Ein am 20.12.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes schränkt diesen Kreis jedoch weitgehend ein. Wichtig, dieses Optionsmodell gilt nicht für Kinder deutscher Eltern, die im Ausland geboren worden sind. Oft kommt es in den Fallkonstellationen zu einer doppelten Staatsbürgerschaft und es ist keine Entscheidung notwendig. Die aktuelle Rechtslage finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht-node.html.

6. Gibt es weitere Erwerbsgründe?

Ja, diese FAQs sind nicht abschließend. So wurde beispielsweise in der Vergangenheit durch Eheschließung einer Ausländerin mit einem Deutschen der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft unter bestimmten Umständen möglich. Seit dem 1. Januar 1970 ist die Eheschließung jedoch kein Erwerbsgrund mehr. Auch durch die Behandlung als deutscher durch deutsche Behörden kann es vereinzelnd zu dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen. Ebenso ist der Erwerb durch nachfolgende Eheschließung der Eltern ist möglich. Und, besondere Vorschriften gelten auch für Angehörige der deutschen Minderheiten in Mittel.- und Osteuropa.

Diese FAQs stellen die in unserer Anwaltskanzlei die am meisten vorkommenden Fallkonstellationen dar.  Jeder Fall ist anders gelagert und die FAQs ersetzten keine Rechtsberatung.

ELLEN VON GEYSO, P.A.

Ellen von Geyso, J.D., LL.M.
Attorney at law - Rechtsanwältin
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